Informationen & Download
hier findet ihr alle wichtigen Dateien rund um den Kindergarten
Schließtage und Ferien 2022
Schließtage und Ferien 2023 inkl. Termine
Ermächtigung zur Medikamentenvergabe
Jedes im Kindergarten verabreichte Medikament muss durch dieses Schreiben begleitet werden. Ausschließlich nur mit ärztlicher Verordnung.
Empfehlungen Infektionsschutz
Empfehlungen bei Erkältungskrankheiten
Notfallkontakte und abholberechtigte Personen
Dieses Dokument ist von jeder Familie pro Kind einmalig auszufüllen. Änderungen werden nur auf dem Original vorgenommen.
Beitragsordnung 2022 13 Uhr
Der Hygienebeitrag von 5 Euro im Kiga fehlt hier, Datei muss überarbeitet werden. Bitte erstmal selbst dazurechnen.
Beitragsordnung 2022 15 Uhr
Aufklärung Geschwisterermäßigung
Bitte dieses Schreiben ausfüllen, insofern Ihr bei uns die Geschwisterermäßigung in Anspruch nehmt und zum neuen Kindergartenjahr mit in den Kindergarten bringen oder per Mail senden.
Dieses Schreiben ist einmalig pro Familie auszufüllen
Dieses Schreiben ist einmalig pro Familie auszufüllen
Änderung Geschwisterermäßigung
Zum neuen Kindergartenjahr bitte immer folgendes Formular ausfüllen als Berechtigungsgrundlage der Geschwisterermäßigung. Info: erst mit dem Erhalt einer schriftlichen Bestätigung wird dieser Anspruch wirksam!
Dieses Schreiben ist pro Kindergartenjahr pro Familie auszufüllen
Dieses Schreiben ist pro Kindergartenjahr pro Familie auszufüllen
Aufnahmeantrag Verein
Unser Ziel in diesem Kindergartenjahr: 100 neue Mitglieder. Nur wer Ziele hat, kann sie erreichen. Das schaffen wir, hilf mit!
Flyer Ehrenmitglied im Verein werden
FAQ Masernschutzgesetz
Wiederzulassung im Krankheitsfall (RKI)
Ab wann darf mein Kind wieder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen bei einer speziellen Krankheit? Infos dazu hier.
Stand 01/2020, daher ohne Corona, diesbezüglich gelten gesonderte Richtlinien.
Stand 01/2020, daher ohne Corona, diesbezüglich gelten gesonderte Richtlinien.
Übersicht Infektionskrankheiten
Stand 03/2019, daher ohne Corona, diesbezüglich gelten gesonderte Richtlinien